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Deutschland: Schmerzliche Schlappe für die RAG in dem Streit ums Deputat

NV Auf geht’s fordert zusätzliche Zahlungen für 124 000 Deputatberechtigte Bergleute Nach offiziellen Angaben gibt es in Deutschland etwa 124 000 betroffene Anspruchsberechtige für Deputatzahlungen in Geld oder Lieferungen von Steinkohle als Deputat zum Heizen bei der Ruhrkohle AG. Es ist ein seit Jahrzehnten bestehender durch Tarifvertrag gesicherter Anspruch der Bergleute, dass sie diese jährliche sogenannte „Energiebeihilfe“ auch als Rentner und nach ihrem Tode sogar ihre Witwen erhalten.

Das ist juristisch nichts anderes als eine Betriebsrente, wie es sie in zahlreichen Branchen gibt. Seit dem Jahr 2015 versucht die RAG nun, diese tarifvertraglich abgesicherte Leistung zu kürzen oder sogar zu streichen, ein Teil der Bergleute sollte dabei mit einer sogenannte „Einmalzahlung“ abgefunden werden. Mehrere Hundert Bergleute, Bergbaurentner oder -witwen klagen seitdem gegen diese Kürzung bzw. Streichung. Vor dem Landgericht Hamm musste jetzt die RAG zugeben, dass sie bei der Berechnung dieser „Einmalzahlung“ manipuliert hat. Bisher hatte sie immer gebetsmühlenartig wiederholt, alles sei „versicherungsmathematisch“ völlig korrekt gelaufen. Der IGBCE Vorstand in Hannover behauptete sogar, dieser Betrag sei höher als in anderen Branchen. Nachdem diese Manipulation aufflog sah sich die RAG gezwungen, zwei Vergleiche anzubieten: die Einmalzahlung wird um 15% erhöht auch einem Teil der jüngeren Kollegen (die nach dem 1.7.1982 beim Bergbau angefangen haben) wird eine Einmalzahlung zugestanden. Das kommunalpolitische Bündnis NV Auf geht’s sieht dies als Offenbarungseid der RAG an. Sie - die in der Öffentlichkeit immer auf ihre sozialverträgliche weiße Weste so viel Wert legt - ist wegen ihrer eigenen Manipulationen gezwungen nachzulegen. Nach dieser Aufdeckung vor dem Landgericht Hamm will NV Auf geht’s mit allen Betroffenen gemeinsam das Vorgehen und unsere weitergehenden Forderungen beraten. Insbesondere fordern wir, dass zusätzliche Zahlungen nicht nur an mehrere hundert klagende Kollegen, sondern an alle 124 000 Anspruchsberechtigten erfolgen! Dazu findet eine Versammlung für alle Betroffenen am Donnerstag, den 8. November um 19.00Uhr im Klingerhuf, Neukirchen Vluyn, Wilhelm Reuter Allee 1 statt. Zusätzliches Angebot an die Presse: Die beiden erwähnten Vergleichsangebote der RAG können wir Ihnen gerne in Kopie zuleiten. Ebenso natürlich die schriftliche Behauptung der RAG, dass die jetzt als manipulativ nachgewiesene Berechnung der „Einmalzahlung“ versicherungsmathematisch berechnet sei.