NV Auf geht's - Veranstaltung zum Erhalt auf Deputatanspruch

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der erfolgreichen Veranstaltung zum Deputat am 25. September im Klingerhuf haben wir Ende letzter Woche auf der Mitgliederversammlung unseres kommunalpolitischen Bündnisses NV Auf gehtś beraten. Wir sind der Ansicht, dass das Deputat für die Bergbaurentner und ihre Frauen und Witwen kein Almosen oder Geschenk ist, sondern ein zugesicherter Teil der Altersversorgung der Bergleute. Das gibt es in vielen Branchen – sei es als Zuschuss zu einer Betriebsrente oder im öffentlichen Dienst zur „Zusatzversorgungskasse". Es ist vollkommen berechtigt, wenn sich die Bergleute und Rentner/Frauen/Witwen gegen die nachträgliche Streichung oder Kürzung dieser zugesagten Leistungen der Altersversorgung zur Wehr setzen.

NV AUF geht's informierte bereits darüber, dass die Kürzung dieser Leistungen Folge des Steinkohlefinanzierungsgesetzes aus dem Jahr 2007 ist, das die Stilllegung des deutschen Bergbaus gegen den Willen der Bergleute und der Bevölkerung in den Bergbauregionen festlegte. Den Bergleuten wurde dies mit Zusagen verkauft wie „keiner fällt ins Bergfreie", „alles sozialverträglich" und „um eure Altersversorgung braucht ihr euch keine Sorgen machen". Diese Zusagen stellen sich immer mehr als leere Versprechungen heraus. Zu der Kürzung bzw. Streichung des Deputats als Rentner gibt es drei Gruppen: Zum ersten die Rentner/ Frauen und Witwen, die jetzt mit einer Einmalzahlung billig abgespeist werden sollen (Kennwort „Rentner"). Darüber haben wir bei der Veranstaltung ausführlich informiert. Zum zweiten die Kollegen/Bergarbeiterfrauen, die mit Kohle heizen (Kennwort „Kohleheizung"). Diesen Kollegen wurde in der bis zum 30. April 2015 geltenden Anlage 7 II (vom 22. April 2010) zum Manteltarifvertrag zugesichert: „Jedes Bergwerksunternehmen ist verpflichtet, im Falle seiner Auflösung, der Stilllegung oder des Verkaufs seiner Zechen (Verlust der Kohlebasis) die Erfüllung der sich ergebenden Ansprüche sicherzustellen." (Punkt 13, §50). In Vertrauen darauf haben einige Kollegen sich sogar mit „Arbeitgeberkrediten" der Ruhrkohle AG neue Kohleheizungen gekauft. Zum dritten die Kollegen/-innen, die nach dem 1.7.1982 bei der Ruhrkohle AG angelegt wurden („Stichtagsbetroffene"). Ihnen wurde der Anspruch auf Deputat als Rentner mit dem Tarifvertrag vom 2. Mai 2002 ersatzlos weggenommen. In Gesprächen mit dem Rechtsanwalt Kuhlmann stellte sich heraus, dass es zu einem solchen Akt der nachträglichen Streichung von Bestandteilen der Altersversorgung noch keine Urteile auf höchster Instanz gibt. Unserer Ansicht nach sind diese Leistungen aber „erarbeitete Anwartschaften" für die es einen „Vertrauensschutz" gibt und die deshalb nicht einfach gestrichen werden können. Mit diesem Rundbrief möchten wir daher insbesondere zahlreichen dieser „Stichtagsbetroffenen" anbieten, sich über unsere Homepage www.nv-auf-gehts.com in das Formular „Kontakt zur juristischen Beratung Rechtsanwalt Kuhlmann" einzutragen. Da uns bekannt ist, dass die meisten dieser Kollegen noch aktive Bergleute sind eröffnen wir auf unserer Homepage die Möglichkeit, sich nur mit der e-mail Anschrift mit dem Kennwort „Stichtagsbetroffener Deputat" ohne Namen und Adresse einzutragen. Wir werden zum einen diese e-mail Adressen an Rechtsanwalt Kuhlmann zur Versendung seiner juristischen Informationen weitergeben. Zum anderen planen wir Anfang 2016 eine erneute Veranstaltung. Zum dritten – falls sich auch Kollegen aus anderen Bergbauregionen eintragen – werden wir auch über Veranstaltungen zu diesem Thema in anderen Bereichen des Ruhrgebietes, in Ibbenbüren oder an der Saar informieren. Wir bitten daher alle Empfänger dieses Briefes, aktiv an seiner Verbreitung mitzuwirken und grüßen euch mit einem zuversichtlichen Glück Auf i.A. Michael May