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Deutschland: Veranstaltung zum Deputat in Bergkamen

Informationsveranstaltung mit Kumpel für AUF und BergAUF Bergkamen
Bergarbeiter wollen gegen die RAG klagen: Keine Streichung der Energiebeihilfe!

Freitag, 18.11.16, 18 Uhr, VHS Treffpunkt Lessingstr. 2 Bergkamen

Die Energiebeihilfe (Deputat) für Bergleute, Bergarbeiterrentner und -Witwen ist kein Almosen der RAG, sondern fester Bestandteil der Altersversorgung der Bergleute. Rechtsanwalt Kuhlmann machte auf mehreren Veranstaltungen deutlich, dass es bereits verschiedene Gerichtsurteile gibt, die das Deputat, sowohl in Form von Kohlen als auch als Energiebeihilfe, einer Betriebsrente gleichsetzen. Diese Leistungen sind „erarbeitete Anwartschaften" auf Lebenszeit! Dem „Arbeitnehmer" darf eine Betriebsrenten ähnliche Leistung eben nicht einfach nachträglich abgestritten oder gekürzt werden. Das gilt auch für all diejenigen, die die Abfindung fürs gekürzte Deputat bereits ungefragt erhalten haben.

Besonders betroffen sind die aktiven Kollegen, die nach 1.7.1982 auf der Zeche angefangen haben. Ihre Verträge sahen das Deputat noch vor, der Vertrag wurde erst 2002 geändert. Denen will die RAG diesen zugesicherten Teil der Altersversorgung nachträglich komplett streichen. Auch den Kumpeln, die bei einer Bergbaufirma arbeiten, steht das Deputat zu.
Die Chancen einer Klage gegen die RAG stehen gut, und zwar umso besser, je mehr sich daran beteiligen (bisher über 600) und dies mit geeigneten Aktionen in der Öffentlichkeit begleitet wird. Was soll uns abhalten, den Kampf entschlossen aufzunehmen? Dafür setzt sich die Bergarbeiterbewegung Kumpel für AUF mit aller Kraft ein.

Jeder Bergmann und Bergmannswitwe ist betroffen. Damit sich jeder Interessierte über die Möglichkeiten und Chancen des Widerstands und einer Klage informieren und die neuesten Entwicklungen beurteilen kann, laden wir zu dieser Informationsveranstaltung mit dem Rechtsanwalt Kuhlmann ein.
Glückauf