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Werdet Partnerschaftsgruppen für die Internationale Bergarbeiterkonferenz

Die Bergarbeiterbewegung in Deutschland übernimmt als Gastgeberin zusammen mit der kämpferischen Opposition in Deutschland große Verantwortung für die internationalen Teilnehmer/Brigadisten und für eine erfolgreiche 3. Internationale Bergarbeiterkonferenz (International Miners Conference - IMC). Mit unseren Partnerschaften zur Unterstützung von Bergleuten auf der Grundlage des Ziels der Stärkung der Einheit und Kampfkraft der internationalen Bergarbeiterbewegung tragen wir dazu bei, den Bergleuten die Teilnahme zu ermöglichen.

Partnerschaftsgruppen können Kumpel-für-AUF-Gruppen oder Zusammenschlüsse aus Aktivisten anderer Organisationen sein. Es empfiehlt sich die Einladung eines Bergmanns aus einem Land, zu dem der Ort schon Verbindungen hat. Die Aufgaben der Partnerschaftsgruppen sind dabei:

  • 1. Hilfe dabei, Pässe, Visum und Flüge zu bekommen und sich mit Länderbericht und Beiträgen vorzubereiten;
  • 2. Spenden für Reise und Aufenthalt zu sammeln;
  • 3. Den Transport vom und zum Flughafen sowie zum Tagungsort zur organisieren, sowie die Teilnehmer vor und nach der Konferenz zu betreuuen;
  • 4. Unter den Teilnehmern zu werben, auch am 1. Weltkongress der Einheitsfront teilzunehmen;
  • 5. Dauerhafte freundschaftliche Beziehungen aufzubauen.

Die Spendensammlung an den Orten soll sowohl der Finanzierung der Aufgaben als Partnerschaftsgruppe dienen, als auch ein Beitrag sein für die zentrale Kasse. Orte, die keine Partnerschaftsgruppe haben, geben die gesamten Spenden in die zentrale Kasse der IMC. Sie dient der Finanzierung der logistischen Vorbereitung und Durchführung und gewährt Zuschüsse, wenn vor Ort die Reisen des Bergmanns nicht gesamt finanziert können. Die Internationalen Koordinierungsgruppe (ICG) entscheidet über Zuschüsse zur Finanzierung der internationalen Reisen der Delegierten und muss über die Mobilisierung, die Teilnahme und Anreise von internationalen Teilnehmern und Brigadisten informiert werden. Die ICG hat beschlossen, aus einem Land jeweils nur eine Person als Delegation aus dem internationalen Solidarfond finanziell zu unterstützen, um Bergleuten aus möglichst vielen Ländern die Teilnahme zu ermöglichen, sodass sie auf dieser Konferenz vertreten sind und mit entscheiden können. Sie sollen einen Eigenanteil leisten, der in der Höhe abhängig ist von den Möglichkeiten im Land. Die Internationalen Koordinierungsgruppe stellt auch die persönlichen Einladungsschreiben aus. Dazu wird der volle Name des Teilnehmers benötigt. Die Unterbringung der Delegierten während der Konferenz erfolgt auf der Anlage in Truckenthal. Teils im Haus der Solidarität, teils in den Hütten mit Bad und Toilette in Gemeinschaftssanitätsräumen auf dem Gelände in Truckenthal. Neue Kontakte, der Stand des jeweiligen Visaprozesses wird von allen Beteiligten an das ICG-Büro/MOS-Team zurückgemeldet – dort werden alle Anmeldungen der Delegierten und Teilnehmer erfasst und in einer entsprechenden Tabelle geführt. Nach der Anmeldung wenn möglich mit Passdaten (möglichst Kopie des Passes, wichtig sind genaue Namen und die Passnummer sowie die Adresse im Heimatland für Dokumente zum beantragen für Visa, wie z.B. die Beantragung der Verpflichtungserklärung). Erst mit den persönlichen Daten ist es erst möglich eine offizelle personifizierte Einladung zu schicken (z.B. für Visa). Wichtig ist es zu erfassen, wer ein Visum und/ oder eine offizielle Einladung benötigt (z.B. für die Arbeit um frei zu bekommen oder die Passbeantragung). Diese wird immer vom ICG-Büro ausgestellt und wenn möglich direkt an den Delegierten geschickt. Die Verantwortlichen sollen die internationalen Teilnehmer und Delegierten darauf hinweisen, dass sie rechtzeitig eine Handynummer an uns geben, unter der sie bei der Ankunft am Flughafen und auch vorher erreichbar sind. Später bekommt ihr auch eine Kontakt-Telefonnummer für Anfragen und Hilfestellung der internationalen Anreisenden. Anleitung zur Einladung internationaler Teilnehmer zur 3. internationalen Bergarbeiter-konferenz und zum 1. Weltkongress der antiimperialistischen und antifaschistischen Einheitsfront Für die Einreise nach Deutschland wird in vielen Ländern ein Visum benötigt. Ausgenommen sind u. a. Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, der USA und verschiedener südamerikanischer Länder. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820). Die internationalen Teilnehmer sind grundsätzlich selbst für die rechtzeitige Beantragung der Visa verantwortlich, werden dabei aber beraten und juristisch unterstützt. Das gilt insbesondere bei Repressionen und Behinderungen, um rechtliche und politische Schritte beraten und einleiten zu können. Wichtig ist, vorausschauend Fragen zu klären. Dabei muss auch bedacht werden, dass die Eingeladenen in diesen Prozessen oft nicht versiert und erfahren sind und vielfach schon die Anreise zur deutschen Botschaft im Heimatland mit großen Mühen und Kosten verbunden ist. Die Visa müssen so früh wie möglich bei der zuständigen deutschen Botschaft beantragt werden, da mit Wartezeiten von mehreren Wochen bis Monaten zu rechnen ist. In vielen Ländern erfolgt die Terminvergabe dabei inzwischen ausschließlich über externe Dienstleistungsfirmen. Die Bearbeitung des Visumsantrags kann dann nochmals zwei Wochen oder mehr dauern. Es kommt also darauf an, keine Zeit zu verlieren! Wer ein Visum beantragt, muss einen Reisepass besitzen, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Bei der Antragstellung müssen mindestens das ausgefüllte Antragsformular für Schengen-Visa, der Nachweis einer Reisekrankenversicherung, eine Bürgschaft (Verpflichtungserklärung) für den Zeitraum des Aufenthalts (im Original), die Flugdatenreservierung für Hin- und Rückflug und ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Es können darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen verlangt werden, insbesondere zur wirtschaftlichen Lage des Antragstellers. Die Teilnehmer erhalten ein persönliches Einladungsschreiben, aus dem der Reisezweck und -zeitraum hervorgeht. Im Visumsantrag soll eine ausreichend lange Aufenthaltsdauer in Deutschland angegeben werden (mind. zwei Wochen), damit genügend Spielraum für ein Rahmenprogramm, persönliches Kennenlernen, Meinungsaustausch usw. besteht. Wichtig: Online-Terminbuchungen für Visaanträge sind schon möglich, wenn noch nicht alle Visumsunterlagen vorliegen und sollten deshalb unverzüglich erfolgen, wenn der Reiseteilnehmer feststeht. Für die Verpflichtungserklärung muss so schnell wie möglich ein Termin bei der Ausländerbehörde/Einwohneramt am Wohnort des Bürgen beantragt werden. Hierbei ist ein ausreichendes Einkommen nachzuweisen (es muss über der Pfändungsfreigrenze liegen, derzeit € 1.339,- für eine alleinstehende Person). Wer z. B. Bürgergeld ("Hartz IV") bezieht, kann also keine Verpflichtungserklärung abgeben. Bitte informiert euch selbst vor Ort über den Ablauf; in verschiedenen Städten/Kreisen können alle Unterlagen online eingereicht werden, und ihr erhaltet dann einen Termin zur Abholung der Verpflichtungserklärung. In anderen müssen Termine zur persönlichen Vorlage der Unterlagen gebucht werden. Hinweis: Letzteres ist auch möglich, wenn die Person des Reisenden noch nicht feststeht und sollte auch genutzt werden, um keine Zeit zu verlieren. Auch hier ist mit längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe bzw. Ausstellung der Verpflichtungserklärung von mindestens 4 - 6 Wochen zu rechnen. Für die Verpflichtungserklärung muss der Bürge die persönlichen Daten des internationalen Teilnehmers kennen, dazu gehören auch die Anschrift im Heimatland, die Reisepassnummer und der Geburtsort. Wichtig: Der in der Verpflichtungserklärung angegebene Reisezweck muss mit den Angaben im Visumsantrag übereinstimmen! Generell gilt, dass voneinander abweichende oder ungenaue Angaben sowie Schreibfehler bei Namen oder Daten zur Ablehnung des Visumsantrages führen können, zumindest aber zeitraubende Rückfragen auslösen. Bitte also ganz exakt arbeiten!