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Willkommen bei der internationalen Bergarbeiterkoordination (IMC)

Deutschland: Pressemitteilung von Kumpel für AUF und dem kommunalpolitischen Bündnis NV Auf geht’s (Neukirchen Vluyn) zum Thema Deputat für Bergbau Rentner

Bergleute fordern Aufhebung des Tarifvertrages von 2015: Aufhebung des Tarifvertrages zum Deputat von 2015“ und „gleiche Zahlungen an alle Bergleute, egal ob sie geklagt haben oder nicht und egal zu welchem Stichtag sie bei der RAG angefangen haben“ das waren die beiden Kernforderungen von Kumpel für AUF und NV Auf gehts und mehreren Bergleuten bei der Pressekonferenz am 31.1.2019 im Boyer Hof in Bottrop Boy. Wie seit November letzten Jahres bekannt ist hat die RAG ja die Berechnung der Einmalzahlungen manipuliert.

Mit diesen Einmalzahlungen soll den Bergleuten das Deputat entschädigt werden, das die RAG ihnen als Rentner wegnehmen will. Nachdem diese Manipulation aufflog hat die RAG eine Erhöhung der Einmalzahlung nur für die klagenden Kollegen um 15% angeboten. Den sogenannten „Stichtagsbetroffenen“(die nach dem 1.7.1982 angefangen haben) wollte sie gar nichts zahlen. Auch das hat sich als rechtswidrig erwiesen, deshalb zahlt die RAG den klagenden „Stichtagsbetroffenen“ Zug um Zug Entschädigungen auf ihr Konto. Kritisiert wurde auf dem Treffen auch der IGBCE Vorstand in Hannover, der zustimmt, dass nur die klagenden Bergleute diese höheren Beträge erhalten. Zur Begründung führt Hannover an „sonst sei die RAG pleite“. Das widerspricht vollkommen dem Gewerkschaftsgedanken „gleicher Lohn für gleiche Leistung“. Deshalb wurde angeregt, in Ortsgruppenmitgliederversammlungen entsprechende Forderungen nach gleicher Entschädigung für alle Bergleuteund Aufhebung des Tarifvertrages von 2015 zu stellen. Es wurde aber auch der Zusammenhang zu den anderen Hinterlassenschaften der RAG hergestellt, insbesondere zu der PCB Belastung im Blut von Bergleuten, die mit Hydraulik Öl gearbeitet haben. RAG Vorstandsmitglied Schrimpf behauptet ja, trotz bis zu 20 facher PCB Belastung im Blut dieser Kumpel (gegenüber der Normalbevölkerung) bestünde keine Gesundheitsgefährdung! Dem widerspricht die enorme Häufung von Krebsfällen unter den betroffenen Kumpeln. Es wurde gefordert, dass alle betroffenen Kumpel sich auf Kosten der RAG untersuchen lassen können.Und dass bei den zahlreichen Krebsfällen die Beweislast umgedreht wird und die RAG beweisen muss, dass der Krebs nicht von ihren Ölen kommt.