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Willkommen bei der internationalen Bergarbeiterkoordination (IMC)

Anwalt Kuhlmann u.a. verlangten von der Polizei Anwalt Weispfenning der mit den 250 Kumpel demonstrierte von der Demo zu entfernen

200 Kumpels des Bergwerks Prosper, die nicht anpassungsberechtigt sind, kämpfen zur Zeit aktiv und entschlossen für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze bei der RAG. Und es geht auch um die Sicherung ihrer knappschaftlichen Rechte. 250 Kumpel und ihre Angehörigen demonstrierten am 28.6 19 lautstark vor dem Landtag in Düsseldorf und brachten ihre berechtigte Empörung zum Ausdruck.

Bilderserie: Peter Weispfenning umringt von 7 Polizisten

Rede Gabi Fechtner auf der Bergarbeiterdemo und Eklat um RA Kuhlmann

Unterstützt wurden sie unter anderem von der Arbeiterpartei MLPD mit Plakaten und einem Redebeitrag der Parteivorsitzenden Gabi Fechtner. Das passte dem Anmelder der Demonstration, Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann und einigen anderen rückschrittlichen Leuten nicht: sie entrissen Plakate und verlangten von der Polizei, Peter Weispfenning, selbst Rechtsanwalt, der seit Jahren Opelaner und Kumpel mit Herzblut in Prozessen vertritt, aus der Demo zu entfernen. Was da vor sich ging schildert der Offene Brief von Peter Weispfenning und jeder kann sich anhand des Videos ein eigenes Bild machen.

Offener Brief an Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann zu den Vorkommnissen auf der
Bergarbeiter-Versammlung am 28. Juni 2019 in Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Kollege Kuhlmann, wir wenden uns heute mit diesem offenen Brief an Sie wegen verschiedener Vorkommnisse bei der Bergarbeiter-Versammlung am 28. Juni in Düsseldorf. Dass dort 250 Bergarbeiter, viele Bergarbeiterfrauen und -Kinder gemeinsam mit verschiedensten Unterstützern auf die Straße gingen, war ein wichtiges Signal. Diese kämpfen um ihre Arbeitsplätze, juristisch und politisch! Wir vertreten seit vielen Jahren Jahren Bergarbeiter, unter anderem gegen krankheitsbedingte Kündigungen, gegen die betriebsbedingten Kündigungen von Deilmann-Haniel-Beschäftigten 2007, gegen die Aberkennung knappschaftlicher Rechte, gegen politische Repression durch die RAG. Aktuel vertreten wir auch eine Reihe der gekündigten sogenannten nicht-APG-Berechtigten. Wir haben aktiv für die Teilnahme an der Demonstration geworben. Unser Kollege Rechtsanwalt Peter Weispfenning hat selber an der Demonstration teilgenommen und ein Schild „Anwälte solidarisch mit dem Kampf gegen alle Kündigungen der RAG!“ getragen. Aktiv beteiligt war auch die MLPD, die wir seit langem unter anderem in versammlungsrechtlichen Belangen vertreten.Wir schätzen es, dass Sie sich in der Vergangenheit verschiedentlich engagiert für Rechte der Bergarbeiter und ihrer Familien eingesetzt haben. Dabei gab es auch verschiedene positive Berührungspunkte in der Arbeit unserer Kanzleien. Allerdings war Ihr Verhalten bei der Leitung dieser Demonstration in zentralen Fragen inakzeptabel. Sie haben dabei mehrfach Ihre (vermeintlichen) Rechte als Leiter der Versammlung undemokratisch missbraucht. Besonders leitet uns bei diesem Brief die Sorge, dass durch Ihr Verhalten der Kampf der Bergarbeiter gegen ihre Kündigungen gespalten und in Misskredit gebracht werden kann. Zu Beginn der Versammlung hatten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit vielfältigen Schildern, häufig selbst gemalt, in engagierter und solidarischer Atmosphäre zusammengefunden. Es war sehr problematisch, dass Sie dagegen als Leiter der Versammlung sofort den Geist der Spaltung in diese hineinzutragen versuchten. Sie erklärten, auf der gesamten Versammlung seien „keine Parteien“ erwünscht, ja sogar „keine Politik“. Plakate, auf denen Bezeichnungen von Parteien erkennbar seien, wären „verboten“. Sie forderten ultimativ dazu auf, solche Plakate oder Fahnen o. ä. herunter zu nehmen. Sie drohten, dagegen zwangsweise vorzugehen. Dazu stützen Sie sich auf eine kleine Anzahl äußerst aggressiver Ordner, die ständig ihre Kompetenzen missbrauchten und besonders die eingesetzte Polizei, die sich vielfältig rechtswidrig verhielt. Insgesamt gab es über 30 Schilder und Plakate, wovon exakt vier auch mit dem Parteisymbol MLPD beschriftet waren, die noch dazu erheblich kleiner waren als die meisten anderen Plakate. Dies kann alles auf einem Bildreport nachgesehen werden: Bilderserie: Peter Weispfenning umringt von 7 Polizisten Auf den Schildern mit MLPD-Logo stand: „Rücknahme der Kündigung aller Nicht-APGBerechtigten!“ * „Gleichwertige Ersatzarbeitsplätze im RAG-Konzern!“ * „Stoppt Zechenflutung!“ * „Schluss mit der RAG-Politik der verbrannten Erde!“. Dies waren alles Mittel der Kundgabe von Meinungen, die voll in das Versammlungsthema dieser Bergarbeiterdemonstration passten. Sie dienten dazu, den Kampf um die Arbeitsplätze der Nicht-APGBerechtigten zu stärken und ihn zu verbinden mit den Anliegen aller, die von der RAG-Politik der verbrannten Erde betroffen sind. Sofort gab es dazu kritische und sachliche Diskussion und unser Kollege Rechtsanwalt Weispfenning wies Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Leiter der Versammlung dazu nicht berechtigt sind. Er wies Sie im persönlichen Gespräch darauf hin, dass es im führenden versammlungsrechtlichen Kommentar Dietel/Kinzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit heißt (Rn. 23 zu § 19): „Weisungen, die Äußerung einer Gegenmeinung verbieten (Mitführen eines Spruchbandes, dessen Aussage den Intentionen der vom Veranstalter oder Leiter vorgesehenen Demonstration widerspricht), sind unzulässig. Die Polizei hat die Rechte des Teilnehmers gegen Leiter und Ordner zu schützen. Unzulässig sind auch Weisungen, die von Teilnehmern ausdrücklich Zustimmung oder Mitmachen im Sinne der vorgeprägten Aussage zum Demonstrationsgegenstand verlangen …“. Sie wurden auch darauf hingewiesen, dass das durch das Bundesverfassungsgericht geklärt ist: „Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schützt auch nicht nur solche Teilnehmer vor staatlichen Eingriffen, die die Ziele der Versammlung oder die dort vertretenen Meinungen billigen, sondern kommt ebenso denjenigen zugute, die ihnen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen und dies in der Versammlung zum Ausdruck bringen wollen.“ (BVerfGE 84, 203. (209). Hinzufügen muss man, dass hier noch nicht einmal den Hauch einer Kritik an den Zielen der Versammlung zum Ausdruck gebracht wurde, sondern es schlicht um die versammlungsrechtlich gebotene und politisch sinnvolle Pluralität im Einsatz für die Interessen der Bergarbeiterschaft ging. Andere Teilnehmer wiesen Sie daraufhin, dass diese Maßnahmen der gemeinsamen Sache einen Bärendienst erweist. Dass es doch gut wäre, wenn möglichst viele Parteien und Organisation ihre Unterstützung der Sache der Bergarbeiter deutlich machen usw. Sie haben sich aber sämtlichen sachlichen Argumenten verschlossen und beharrten kritikresistent an ihrer offenkundig falschen Rechtsansicht zu den Aufgaben und Befugnissen eines Versammlungsleiters. Dies folgte einem bestimmten Plan, was auch daraus deutlich wird, dass Sie noch am Vortag schriftlich angekündigt hatten, so vorgehen zu wollen – worauf hin Ihnen sogleich geantwortet worden war, dass das so nicht ginge. Während des Demonstrationszug durch Düsseldorf, der gerade auf eine gute Ausstrahlung nach außen angewiesen war, kam es immer wieder zu handgreiflichen Übergriffen von Ihnen unterstellten Ordnern. Die Polizei hielt sich an einigen Punkten nicht an Recht und Gesetz, sondern erledigte willfährige Handlangerdienste für Sie. So wurde das Plakat gegen die Kündigung der nicht-APG-Berechtigten (!) von einem Ordner entwendet, gestohlen (§ 242 StGB) und zerstört (§ 303 StGB). Zwei Plakate wurden von einem Ordner mit einer schwarzen Sprühfarbe beschmiert (Verstoß gegen § 303 StGB), mit dem Ziel, die vier Buchstaben MLPD unkenntlich zu machen. Nur weil wir das Anliegen der gemeinschaftlichen Aktion gegen die RAG konsequent in den Mittelpunkt rückten, haben wir auf Stellung der entsprechenden strafrechtlichen Anträge verzichtet. Sie setzten sogar gezielt die Polizei ein, um zwei Träger von MLPD-Plakaten aus der Versammlung entfernen zu lassen. Das war offenkundig rechtswidrig, denn ein solcher Ausschluss wäre nur gegen Teilnehmer möglich, die „die Ordnung gröblich stören“ (§ 19 Absatz 4 Versammlungsgesetz) (und auch nur durch die Polizei). Eine solche „gröbliche Störung“ wäre erst dann gegeben, wenn die Durchführung der Versammlung als Ganzes in Frage gestellt wäre, und nicht, weil jemand ein Ihnen nicht genehmes Plakat trägt. Wie kommen Sie eigentlich dazu, Plakate andersdenkender fortschrittlicher Menschen bis hin zu Kommunisten in der Öffentlichkeit zu verbieten? Was hat das noch mit anwaltlichem Demokratieverständnis zu tun? Allerdings entspannte sich die Lage im Laufe des Umzugs. Die Mehrheit der Demonstrationsteilnehmer brachte in vielfältigen Gesprächen ihr Unverständnis und ihre Kritik an Ihrem undemokratischen Vorgehen vor. Die von Ihnen angegriffenen Demonstrationsteilnehmerinnen und Demonstrationsteilnehmer hielten auch selbstverständlich an ihren demokratischen Rechten fest und trugen die Plakate weiter. Sie setzten sich erfolgreich für eine gemeinsame Ausstrahlung der Demonstration ein. Sie waren übrigens völlig im Recht, wenn sie es ablehnten, rechtswidrigen Anordnungen eines Versammlungsleiters nachzukommen genauso wie rechtswidrigen Anordnungen der Polizei. Die Versammlungsleiter-Funktion im deutschen Versammlungsrecht ist keine „Herr im Haus“- Funktion. In vorgenanntem Kommentar heißt es dazu: „Grundsätzlich ist der Leiter auf Selbstorganisation angewiesen. Seine Leitungsaufgaben hat er im Rahmen der ihm zustehenden Ordnungsgewalt auszuüben. Das Leitungsrecht ist öffentlich-rechtlicher Natur. (...) Ein wie auch immer begründetes Notwehrrecht … steht ihm nicht zu. Soweit seine Befugnisse zur Unterbindung von Störungen nicht ausreichen, muss er sich polizeilicher Hilfe bedienen.“ Als Befugnisse des Leiters vorgesehen sind z. B. Ordnungsrufe oder Ähnliches; unter allen (versammlungsrechtlichen) Umständen hat er sich aber körperlicher Gewalt zu enthalten. Zu einem Eklat kam es dann, als die Versammlung vor dem Landtag ankam. Hier forderten Sie erneut und provokativ, dass sämtliche Plakate der MLPD abgenommen werden müssen. Denn man würde ja warten, welche Parteivertreter jetzt aus dem Landtag herauskämen. Wie von Ihnen erwartet, kamen dann nur Vertreter der rassistischen Partei AfD heraus. Es war auch von Ihnen mit der AfD abgesprochen, wie der Auftritt vor und im Landtag abläuft. So sagte ein Vertreter der AfD, dass ja schon die Listen mit den Namen, die in den Landtag gebeten werden sollen, vorbereitet seien. Die Losung „keine Parteien“ zielte also ausschließlich darauf ab, die Anwesenheit der Arbeiterpartei MLPD unkenntlich zu machen, während von Ihnen die Anwesenheit der rassistischen Partei AfD hervorgehoben wurde. Soviel zur Aufrichtigkeit der Losung „Keine Parteien“. Dieses abgekartete Spiel stieß unter vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf Protest. Diese kritisierten, dass die Anliegen der Bergarbeiter auf die Mühlen der arbeiter- und ausländerfeindlichen AfD gelenkt werden sollten. Besonders befremdlich ist das, wenn man bedenkt, dass ein großer Teil der nicht APG-Berechtigten ausländischer Herkunft ist. Sie forderten dann noch längere Zeit auf, man sollte rufen, dass auch andere Parteien herauskämen, wobei Ihnen schon im Vorfeld klar war, dass dies nicht geschehen würde. Dafür sind die Parteien, die den Bergarbeitern als Verräter an ihrer Sache schon länger bekannt sind, viel zu feige. Erst auf vielfältige kritiscche Diskussionen und Meinungsäußerungen hin übergaben Sie später auch Gabi Fechtner, der Parteivorsitzenden der MLPD, das Wort. Frau Fechtner klagte an, wie mit den Bergarbeitern von RAG und bürgerlicher Politik umgesprungen wird und erklärte ihre volle 4 Solidarität mit den Bergarbeitern. Sie stellte die MLPD als Arbeiterpartei vor, die schon seit 1982 eine aktive Bergbauarbeit macht usw. Sie erhielt dabei starken (Zwischen-)Beifall. Als sie schon am Ende ihrer Rede angekommen war, übte sie eine sachliche und gebotene Kritik an der AfD. In dieser Situation schritten Sie ohne vorherigen Ordnungsruf oder Ähnliches ein, entrissen Frau Fechtner unter Anwendung physischer Gewalt zunächst das eine Mikrofon, das zu Ihrer Anlage gehörte. Sodann versuchten sie ein zweites Mikrofon, das Ihnen gar nicht gehörte, unter Anwendung körperlicher Gewalt gegenüber einer anderen Frau, an sich zu bringen. Rechtsanwalt Weispfenning trat zwischenzeitlich friedlich hinzu, woraufhin Sie ihn aggressiv zur Seite schoben. Direkt nach diesem von Ihnen provoziertem Eklat ergriffen Sie das Mikrofon und erklärten über Ihre Lautsprecheranlage öffentlich, Rechtsanwalt Weispfenning habe eine „Tätlichkeit“ gegen Sie begangen. Das war frei erfunden und bezichtigte Rechtsanwalt Weispfenning einer Straftat (siehe § 22 Versammlungsgesetz). Sie kündigten an, Gabi Fechtner und Peter Weispfenning von der Versammlung auszuschließen. Offenbar gab es dazu vielfältige Kritiken aus ihrem Umfeld. Am Ende schlossen sie „nur“ Rechtsanwalt Weispfenning aus der Versammlung aus. Sie ließen das durch die Polizei durchsetzen, die diesen wie einen Schwerverbrecher behandelten, aus der Versammlung entfernten, ihn mit sieben teils martialisch auftretenden Beamten umstellten usw. Gegen das vielfältige rechtswidrige Vorgehen der Polizei auf der Versammlung wird von uns gerichtlich vorgegangen. Aber auch Sie haben sich hier eindeutig falsch verhalten. Erstens lag überhaupt keine Tätlichkeit gegen Sie vor, sondern wenn, dann sind Sie tätlich gegen Versammlungsteilnehmer eingeschritten. Zweitens hat der Versammlungsleiter bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel kein Recht, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer auszuschließen (siehe § 19 Absatz 4 Versammlungsgesetz, der darauf hinweist, dass nur die Polizei Teilnehmer ausschließen kann). Es war der großen Gelassenheit und Souveränität der von Ihnen so Behandelten zu verdanken, dass es zu keiner weiteren Eskalation kam. Diese taten das, weil es ihnen um das Anliegen der Bergarbeiter und ihrer Familien ging, nicht um egoistische Profilierung. Außerdem lehnte die große Mehrheit der Anwesenden Ihr Verhalten ab. Um sich zu rechtfertigen, verbreiteten Sie dann auch noch am Mikrofon die offenkundige Lüge, Ihnen (!) sei ein Mikrofon entrissen worden. Mittlerweile wurde ein Video veröffentlicht (Eklat ab Minute 4:48) das die Vorgänge, so wie sie wirklich waren, zeigt. Jeder kann sich jetzt also selbst ein Bild machen. Später war es dann möglich, dass verschiedene Beteiligte zu der Versammlung sprachen und Provokationen unterblieben. Warum nicht gleich?! Nachträglich veröffentlichten Sie im Internet aber wieder eine wahrheitswidrige Darstellung zu den Vorgängen, statt Ihr Verhalten selbstkritisch aufzuarbeiten. Deshalb haben wir uns entschlossen, Ihnen mit diesem Offenen Brief zu antworten. Wir hatten uns schon zuvor gewundert, dass auf unsere Angebote zur Zusammenarbeit bei der Vertretung von nicht-APG-Berechtigten in rechtlicher Hinsicht keine Reaktionen kamen. Wir halten aber eine Zusammenarbeit der Anwälte auf Seiten der nicht-APG-Berechtigten für zielführend, um die juristische Kompetenz zu bündeln. Allerdings erwarten wir von Ihnen eine Entschuldigung und Richtigstellung.

Mit kollegialen Grüßen Roland Meister * Frank Stierlin * Frank Jasenski * Peter Weispfenning * Yener Sözen Rechtsanwälte