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Willkommen bei der internationalen Bergarbeiterkoordination (IMC)

Saargebiet bis Ruhrgebiet: Der 1. Mai muß gehört werden

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war ein sehr erfolgreicher 1. Mai. In Duisburg-Hamborn, Oberhausen, Gladbeck, Bottrop, Marl, Essen-Katernberg, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bergkamen, Dortmund und in Saarbrücken gingen Kolleginnen und Kollegen in den Bergbaustädten in einer sehr festlichen, kulturvollen und kämpferischen Art auf die Straße.

Überall wurden die Gesundheitsregeln von den Teilnehmern sehr diszipliniert und hervorragend organisiert eingehalten – 2 Meter Abstand, Mund-Nasen Schutz und anderes. Die Hetze der WAZ am 30. April, dass das alles „von der kommunistischen MLPD“ und „gegen die virologische Vernunft“ sei wurde von den Tatsachen widerlegt. In Duisburg konnte ich persönlich beobachten: Die einzigen, die sich nicht an die Gesundheitsrichtlinien hielten waren die Polizisten und die uniformierten Kräfte des Ordnungsamtes. In vielen Städten wurden die Anliegen der Bergleute zur Sprache gebracht. In Duisburg führte ein breites Bündnis von 11 Organisationen und zusätzlichen Einzelpersonen die Kundgebung vor dem Hamborner Amtsgericht durch. Der Versuch von NRW Innenminister Herbert Reul und bestimmter Stadtverwaltungen, unter dem Vorwand von Corona die Aktionen zu verbieten ist gescheitert. Der Versuch die Corona Krise zum Abbau demokratischer Rechte und des Demonstrationsrechtes zu nutzen wurde auf allen Kundgebungen angegriffen. Schon einige Tage vorher – am 29.4. ging durch die Presse das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Deputat. Einzelne Kollegen (und nicht wie die WAZ behauptet 80) hatten bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt. Bei dem Urteil geht es zum einen darum, dass das Bundesverfassungsgericht die ersatzlose Streichung der „Tonne auf Attest“ für rechtmäßig hält. Zum anderen dass es die Umwandlung der Lieferung von Hausbrand in die „Energiebeihilfe“ gegen den Willen des Betroffenen für rechtmäßig erklärte. Die Streichung der „Energiebeihilfe“ gegen eine erheblich geringere Einmalzahlung war nicht Thema des Verfahrens. Dabei ist interessant, dass das Bundesverfassungsgericht feststellte: „Wie der Gesetzgeber dürfen die Tarifparteien auch Ansprüche zur Alterssicherung umgestalten und unter bestimmten Voraussetzungen auch kürzen und beschränken.“ Das bestätigt unsere Meinung, dass es bei den ganzen Verfahren um mehr ging als das Deputat. Es geht darum, dass verschiedenste Konzerne in der Ende 2018 begonnenen Wirtschafts- und Finanzkrise - die jetzt durch die Corona Pandemie dramatisch verschärft wird – ihre Betriebsrenten und sogenannten „Pensionslasten“ billig los werden wollen. Dafür hat ihnen das Bundesverfassungsgericht freie Bahn gegeben. Die juristischen Mittel sind für die Arbeiter immer nur Hilfsmittel. Wenn wir uns in der Zukunft gegen die Abwälzung der Lasten der Krise wehren wollen sind gemeinsame Kampfschritte wie jetzt am 1. Mai das richtige Mittel. Dazu war das ein hervorragender Auftakt. Wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben möchte kann es bei uns erhalten (9 Seiten).