Wer wir sind

Logo23

Sprache wählen

Suche

Saarland: Erste Klagen gegen Grubenwasseranstieg vor Gericht

Am 20. Juni werden vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis die ersten Klagen gegen den im Saarland genehmigten Grubenwasseranstieg in ehemaligen Steinkohlegruben. Es handelt sich um drei von insgesamt elf anhängigen Klagen. Diese wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes zur Teilflutung von Gruben ehemaliger Bergwerke. Der Planfeststellungsbeschluss gibt insgesamt grünes Licht für eine Teilflutung in ehemaligen Steinkohlegruben.

Der vom Bergbaukonzern RAG beantragte Grubenwasseranstieg in Reden und Duhamel auf minus 320 Meter war unter Auflagen genehmigt worden. Grubenwasser ist Regenwasser, das in die Tiefe sickert und sich in Schächten und Strecken unter Tage sammelt. Nach dem 2012 erfolgten Ende des Saar-Bergbaus hat die RAG beantragt, in einer ersten Phase die Gruben der einstigen Bergwerke in Duhamel und Reden bis 320 Meter unter null volllaufen zu lassen. Bisher wird das Grubenwasser abgepumpt. In einem zweiten Schritt, der noch nicht beantragt ist, plant die RAG, das Wasser bis zur Tagesoberfläche ansteigen und in die Saar laufen zu lassen. Das Vorhaben der RAG ist bei Bürgern umstritten: Sie befürchten Erdbewegungen, eine Verunreinigung des Grundwassers und den Austritt von Gasen. Betroffen sind rund 600.000 Einwohner in rund 30 Gemeinden.