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Prozesse über Streichung bzw. Kürzung des Deputats

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
inzwischen haben zahlreiche sogenannte "Gütetermine" stattgefunden. Für Kolleginnen und Kollegen aus dem Raum Ibbenbüren vor dem Arbeitsgericht Rheine, für alle aus dem Ruhrgebiet, dem Aachener Revier und dem Saarland vor dem Arbeitsgericht Herne.
Da die RAG auf ihrem Kurs der Streichung bzw. Kürzung des Deputats für Rentner besteht kam es natürlich nicht zu einer Einigung.
Musterprozesse und „ruhende" Verfahren
Rechtsanwalt Kuhlmann strebt an, dass bestimmte Fälle als "Musterprozesse" konsequent geführt werden, während die anderen Klagen "ruhend gestellt" werden.
Das halten wir auch für sinnvoll, wenn dadurch kein Kläger zur Übernahme irgendeines Urteils verpflichtet wird.


Eine Kollegin informierte uns, dass ihre Kammer des Gerichtes folgendes geschrieben hat: "Das Gericht wies auch darauf hin, dass es die Klage eines jeden Mitarbeiters für erforderlich halte, da ein Urteil eben nur für klagende Mitarbeiter wirkt und sich die anderen Mitarbeiter auf ein Urteil insofern nicht berufen können, insbesondere deshalb nicht, weil ein Grundsatzurteil infolge der Unterschiedlichkeiten in den einzelnen Fällen nicht möglich erscheint."
Laut telefonischer Aussage von Rechtsanwalt Kuhlmann sind wir aber an diesen Hinweis des Gerichtes nicht gebunden.
Richter: Kein „triftiger Grund" für Streichung oder Kürzung des Deputat
Wie Rechtsanwalt Kuhlmann uns berichtete bemerkte bei einem Gütetermin der Richter am Rande, dass er keinerlei "triftigen Grund" sehe, die Energiebeihilfe für Rentner in eine Einmalzahlung umzuwandeln. Das sehen wir genauso, das ist ein gutes Zeichen für den Ausgang der Prozesse. Das widerlegt die Unkenrufer, die behaupten wir hätten ohnehin keine Aussicht auf Erfolg! Der einzige „triftige" Grund für die Kürzung bzw. Streichung des Deputates ist, dass Regierungen und RAG die Kosten der von ihnen gegen den Willen der Bergleute geplanten Stilllegung des Steinkohlebergbaus auf die Jugend, die Bergleute, die Bergbaurentner und Witwen und die Umwelt abwälzen wollen.
Allerdings gibt es auch beim Hausbrand in Form von Kohlelieferung keinen "triftigen Grund" für diese Umstellung. Ein Kollege berichtet uns, dass seine Hausbrandkohlen manchmal aus Russland kommen das bedeutet, dass die Einstellung der Hausbrandkohlelieferung Ende 2018 mit der Stilllegung von Hausbrandkohlezechen in Deutschland gar nichts zu tun hat. Wenn die RAG heute Hausbrandkohle aus Russland kauft, kann sie dies nach 2018 genauso machen.
Für die Argumentation vor Gericht wäre es hilfreich, wenn Kollegen Beweise für die Herkunft der Hausbrandkohle sammeln und uns zur Verfügung stellen (Lieferscheine oder ähnliches).
„Bagatellgrenze" laut „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG)
Bei meinem "Gütetermin" argumentierte die Vertreterin der RAG mit der sogenannten "Bagatellgrenze" gemäß diesem Gesetz. Das besagt, dass eine Abfindung auch gegen den Willen des Arbeiters oder Angestellten möglich ist, wenn die Betriebsrente niedriger als 1% der Bezugsgröße ist. Diese lag im Jahr 2015 bei 34 020€ (davon 1% wäre 340,20€).
Ich wies dies sofort zurück. Immerhin beträgt die Kürzung des Deputats als Rentner beispielsweise bei mir mehr als 50% (in Abhängigkeit von der statistischen Lebenserwartung der Ehefrau). Dies mag für Herrn Tönnjes vom RAG Vorstand oder Müller von der RAG Stiftung eine "Bagatelle" sein, für die Bergleute nicht.
Indirekt deutete die Vertreterin der RAG auch an, dass die Kürzung des Deputates für Arbeiter (2,5 Tonnen – 305,50€ also weniger als 340,20€) laut diesem Gesetz eine Bagatelle sei, für Angestellte (3 Tonnen – 366,60€ also mehr als 340,20€) jedoch nicht.
Eine solche Spaltertaktik der RAG werden wir von vorneherein zurückweisen!!
Was passiert bei einem Prozesserfolg gegen die RAG mit den Kolleginnen und Kollegen, die nicht klagen?
Nach Bericht von Herrn Kuhlmann hat der Vertreter der RAG bei einem anderen "Gütetermin" angedeutet, dass sie nicht bereit sind, einen Prozesserfolg der Bergleute und der Rentner/Witwen auf alle zu übertragen, die nicht geklagt haben. Dann würden die Kolleginnen und Kollegen, die nicht klagen auch bei einem Erfolg der Musterprozesse leer ausgehen.
Deshalb empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen, die keine jahrelange juristische Auseinandersetzung führen wollen zur Wahrung ihrer Rechte Folgendes (Wir bitten Euch, dies auch an heutige oder frühere Kollegen, Nachbarn etc. weiterzumailen):
1) Wir empfehlen jedem Betroffenen, sich auf dem Kontaktformular auf unserer Homepage "www.nvaufgehts.com" einzutragen. Selbst wenn er nicht klagt erhält er so immer die neuesten Informationen. Wer möchte kann sich dort auch nur mit Vornamen und email Adresse eintragen und verpflichtet sich zu nichts!!
2) Wer rechtsschutzversichert ist, dem empfehlen wir, nicht bei seiner Versicherung anzurufen.
Stattdessen empfehlen wir, seine Rechtsschutzversicherungspolice einzuscannen und als "unverbindliche Anfrage" an Rechtsanwalt Kuhlmann zu mailen. Das verbunden mit der Frage, ob eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung gewährleistet ist oder nicht. (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
3) Wer nicht rechtsschutzversichert ist, den empfehlen wir eine telefonische Rücksprache beim Büro Kuhlmann, welche Kosten bei einer juristischen Vertretung entstehen können. Das auch dann, wenn man der Klage beitreten aber sein Verfahren "ruhend" halten will. Dadurch werden die Kosten begrenzt und man kann trotzdem seine Rechte wahren während die Musterprozesse laufen. (Telefon Büro Kuhlmann 02363/735980 – zuständig Frau Jelling)
4) Zumindest Punkt 1) empfehlen wir auch den aktiven Bergleuten, denen die RAG das Deputat als Rentner unrechtmäßig ganz streichen will.
Wie Rechtsanwalt Kuhlmann bereits auf der ersten Versammlung der Deputatbetroffenen im September 2015 in Neukirchen Vluyn feststellte, können die juristischen Schritte nur die Begleitmusik sein. Das Wesentliche muss die Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit sein, um politischen Druck auszuüben. Dazu waren Mitstreiter von uns unter anderem am 1. Mai in Duisburg im Landschaftspark auf dem Familienfest des DGB aktiv dabei traten sie sowohl für die sozialen Rechte der Bergleute, für die Übernahme der Azubis, die die RAG jetzt rausschmeissen will als auch für Forderungen zur Beseitigung der Gefährdung des Trinkwassers durch den von der RAG eingelagerten Giftmüll unter Tage ein. Als erste Forderung wurde von unserem kommunalpolitischen Bündnis in einem offenen Brief an Landesumweltminister Remmel (Grüne) die sofortige Einstellung des Zurückfahrens der Wasserhaltung bzw. die Wiederaufnahme der Pumpmaßnahmen gefordert. Eine Antwort von Herrn Remmel ging bisher bei uns nicht ein.
Den Brief und andere Unterlagen zum Giftmüll Unter Tage kann man auf unserer Homepage "www.nv-auf-gehts.com" einsehen.
Wir möchten alle Kolleginnen und Kollegen herzlich zu unserem Sommerfest einladen. Es findet statt am
Samstag, den 20. August ab 15.00Uhr bis in den späten Abend in Neukirchen Vluyn auf dem „Weddigenplatz"
Von 16.30Uhr bis 17.30Uhr führen wir auf diesem Sommerfest eine Gesprächsrunde zum Deputat durch, bei dem jede Frage und jeder Hinweis willkommen ist.
Das Fest dient auch der Finanzierung unserer Arbeit. Deshalb bitten wir auch um eure Unterstützung – durch Übernahme von Schichten am Grill (jeweils 2 Stunden) oder Kuchenspenden, bitte meldet euch bei mir.
Für den weiteren Verlauf sowohl des Prozesses als auch der Öffentlichkeitsarbeit freuen wir uns immer über kritische Hinweise, neue Informationen oder Argumente nach dem Motto gemeinsam sind wir stark!
Mit freundlichem Glück Auf
Michael May